Quelle: www.tvp-handball.net
Stellungnahme Abstieg Landesliga
Stellungnahme des TV Plochingen zur HVW-Presseinfo vom 29 April 2013:
HVW gibt dem Antrag auf Eingliederung in die Württemberg-Liga nicht statt
Der TV Plochingen steht als Absteiger in die Landesliga fest
Dem Antrag des TV Plochingen auf die Eingliederung in die Württemberg-Liga für die Saison 2013/2014 wurde durch Beschluss des Verbandsausschusses Spieltechnik, der durch einen Beschluss des Präsidiums des Handball-Verbandes Württemberg (HVW) bestätigt wurde, abgelehnt. Somit muss der Tabellenletzte der Württemberg-Liga Süd in die Landesliga absteigen.
Dieser Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen des Vereinswechsels eines Jugendspielers vom TV Altbach zum TV Plochingen im Juni 2012 hatte es der TV Plochingen versäumt, für diesen Jugendspieler ein Doppelspielrecht zu beantragen. Diese Tatsache wurde jedoch leider erst Anfang Februar 2013 aufgedeckt.
Stellungnahme TVP:
Es handelt sich nicht um einen Wechsel eines Jugendspielers vom TV Altbach zum TV Plochingen, sondern um einen Jugendspieler aus der eigenen Spielgemeinschaft JSG Altbach/ Plochingen. Es handelt sich hierbei um den in Württemberg bekannten DHB-Jugendnationalspieler Fabian Wiederstein. Wir sind am 07.03.2013 vom HVW, über eine gegen uns verhängte Geldbuße zum Spiel gegen den TSV Wolfschlugen am 02.02.2013, darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir für Fabian keine Spielberechtigung besitzen. Bis dahin vergingen 16 Spiele, in denen wir davon ausgehen konnten, dass der von uns beantragte Spielerpass auch für den Einsatz in der aktiven Mannschaft gilt. Wir hatten für Fabian auch bewusst das sogenannte „Doppelspielrecht“ beantragen wollen und über die Einzelheiten dazu noch einen Tag vor Antragstellung ausführlich mit dem HVW über die Voraussetzungen dafür gesprochen. Die Voraussetzungen hierfür lagen zu dem Zeitpunkt auch zweifellos vor, was auch dem HVW bekannt war (schließlich ist Fabian dort als Mitglied im DHB-Kader geführt). Als wir nach Klärung der rechtlichen Voraussetzungen den (neuen) elektronischen Antrag gestellt haben, ist uns – wie wir erfahren haben - ein technischer Fehler unterlaufen. Auf dem elektronischen Antrag war zum damaligen Zeitpunktkein Feld erkennbar, das auf das Doppelspielrecht hingewiesen hätte. Demnach gingen wir davon aus, dass der HVW auf unseren Antrag (zusammen mit unserer ausführlichen Vorabklärung) den zutreffenden Spielerpass ausgestellt hatte.
Die sportrechtlichen Folgen sind in einem derartigen Fall allerdings eindeutig: Sämtliche Spiele des TV Plochingen, in denen der Spieler bis zu diesem Zeitpunkt in der ersten Mannschaft des TV Plochingen mitgewirkt hatte, wurden für den TV Plochingen als verloren gewertet.
Stellungnahme TVP:
Dem TVP wurde der Abzug all seiner Punkte über einen eigenen Schiedsrichter, der im eMail-Verteiler des HVW-Schiedsrichterwarts war, bekannt. Erst auf Rückfrage erhielten der TVP und alle Württembergligisten eine offizielle Nachricht vom HVW.
Der Handballverband Württemberg sieht zwar am Ausmaß der Strafe – nicht jedoch an der Ursache, die eindeutig beim Verein lag – ein eigenes Mitverschulden. „Hätten die Kontrollmechanismen gegriffen und eine zeitnahe Überprüfung der Spielberechtigung nach den ersten Spielen stattgefunden, wäre es für den TV Plochingen mit Sicherheit nicht zu einem Verlust von insgesamt 14 Pluspunkten gekommen“, bestätigte Horst Keppler als Verantwortlicher für Spieltechnik im Verband. Allerdings hat der TV Plochingen auch nach Bekanntwerden des Fehlers Anfang Februar den Spieler weiterhin eingesetzt – eine nicht nachvollziehbare Vorgehensweise, die der Verein selbst zu verantworten hat.
Stellungnahme TVP:
Beim Heimspiel gegen Wolfschlugen am 02.02.13 wurden die Schiedsrichter nach unserem Kenntnisstand von einem Dritten über das fehlende Doppelspielrecht informiert. Die Schiedsrichter haben den Tatbestand im Spielbericht vermerkt. Im Dialog mit den Schiedsrichtern bekräftigte der TVP seinen Standpunkt, dass der Spielerpass korrekt sei. Wäre dem nicht so gewesen, hätte der TVP den Spieler selbstverständlich bereits im Spiel gegen Wolfschlugen nicht mehr eingesetzt.Anschließend hat der TVP den Spieler in gutem Glauben auch in den weiteren Spielen eingesetzt. Kritisch anzumerken ist hier ebenfalls, dass auch bei den Spielen nach dem Wolfschlugen-Spiel (am 16.02.2013 in Vöhringen, am 24.02.2013 in Grabenstetten und am 02.03.2013 gegen Zizishausen) kein Hinweis seitens des HVWs weder über den zuständigen Staffelleiter noch über die jeweiligen Schiedsrichter an uns herangetragen wurde.Der entsprechende Bescheid hinsichtlich dem Wolfschlugen-Spiel ging dem TVP erst am 07.03.2013, ausgestellt am 04.03.2013 zu. Auf Grund dieses Bescheides hatte der TVP sofort reagiert und den Spielerpass mit dem Doppelspielrecht beantragt, so dass eine Spielberechtigung 3 Tage später beim Spiel in Deizisau vorlag. Gemäß den Statuten des HVW und des DHB hätte der HVW binnen 2 Wochen nach dem Spiel gegen Wolfschlugen am 02.02.2013 den TVP über diesen Tatbestand informieren müssen. Dies erfolgte wie gesagt erst am 07.03.2013. Diesen Sachverhalt als Basis für die Ablehnung des Antrages heranzuziehen, ist daher aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Selbst unter Abzug der erzielten Punkte in diesem Zeitraum (4 Punkte) hätte der TVP den Klassenerhalt sportlich geschafft.
Diese Versäumnisse betrachteten die neun anwesenden und verantwortlichen Mitglieder im Verbandsausschuss als ausschlaggebend für ihre einstimmige Entscheidung. Vom Präsidium des Handballverbandes Württemberg wurde die Entscheidung des Verbandsausschusses Spieltechnik im Umlaufverfahren inzwischen mehrheitlich bestätigt.
Stellungnahme TVP:
In mehreren Telefonaten zwischen verschiedenen Personen auf Seiten des HVW und des TVP sowie einem Gespräch vor Ort am 17.04.2013 u. a. mit Herrn Keppler (Leiter Spieltechnik) wurde stets von HVW-Seite bekräftigt, dass der Antrag auf Eingliederung in die Württembergliga in Anlehnung auf den vor 3 Jahren in etwa vergleichbaren Präzedenzfall „TSV Schwieberdingen“ sehr gute Chancen auf Erfolg hat. Damals wurde der Antrag vom
HVW-Präsidium genehmigt Vor diesem Hintergrund war der TVP stets zuversichtlich, dass der Antrag genehmigt wird. Weiter hat der TVP daher von rechtlichen Schritten abgesehen und auch pressetechnisch keine detaillierte Stellungnahme veröffentlicht.
Abschließend möchte sich der TVP noch bei seinen Spielern, all seinen Anhängern, Förderern, Sponsoren und Gönnern für sein „gutgläubiges Handeln“ entschuldigen. Wir haben stets den Dialog bzw. den Konsens gesucht. Im Glauben an ein Miteinander, an die Verlässlichkeit auf das gesprochene Wort, mussten wir jedoch erfahren bzw. feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Der TV Plochingen lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Helfer und Mitstreiter. Sicher muss stets sorgfältig gearbeitet werden, jeder verrichtet seine Dienste nach bestem Wissen und Gewissen und stellt dabei, soweit es die Verhältnismäßigkeit des Ehrenamtes erlaubt, höchste Ansprüche an sich selbst.
Das muss im gleichen Maß auch für den HVW gelten.
Thomas Nagel